Arbeitsbereiche
Maskenpflicht:
Bezüglich der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen besteht folgende Regelung:
– Für Personen unter 6 Jahren: keine Maskenpflicht
– Für Personen von 6 Jahren bis unter 18 Jahren: OP- oder FFP2-Maske
– Für Personen ab 18 Jahren: FFP2-Maske
Reimund Stahl
Bereichsleiter Gemeinde – Schwerpunkt Personal
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