Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Süddeutschen Gemeinschaftsverbandes e.V.
Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Süddeutschen Gemeinschaftsverbandes e.V. (SV) und dessen Jugendverband Süddeutscher Jugendverband „Entschieden für Christus“ (SVEC) (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und betreffen alle Teilnehmer*innen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die an SV- und SVEC-Veranstaltungen teilnehmen.
§1 Allgemeine Hinweise zur Anmeldung bei kostenlosen Veranstaltungen
Für eine Teilnahme an SV- und SVEC-Veranstaltungen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung sowie eine entsprechende Bestätigung des SVs Voraussetzung. Die Anmeldung der Teilnehmer ist über die Anmeldefunktion auf der Internetseite sowie per Fax, per E-Mail oder postalisch mit den entsprechenden Pflichtangaben und unter Anerkennung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Der Veranstalter bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten mit.
Anmeldungen sind bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss bzw. bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl möglich. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist meist begrenzt, eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
§1.2. Absage
Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit der Referent*innen, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung oder dazu führen, dass diese nur mit unzumutbarem Aufwand für den Veranstalter durchgeführt werden kann, abzusagen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Änderung wird er den Teilnehmer umgehend informieren. Bei Ausfall der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche sind auch ausgeschlossen.
Teilnehmende können ihre Anmeldung jederzeit schriftlich stornieren.
Bei kostenfreien Veranstaltungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Falle einer nicht Stornierung ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen eine angemessene Unkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit kostenfrei benannt werden.
§2 Allgemeine Hinweise zur Anmeldung bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
Für eine Teilnahme an SV- und SVEC-Veranstaltungen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung sowie eine entsprechende Bestätigung des SVs Voraussetzung. Die Anmeldung der Teilnehmer ist über die Anmeldefunktion auf der Internetseite sowie per Fax, per E-Mail oder postalisch mit den entsprechenden Pflichtangaben und unter Anerkennung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Der Veranstalter bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.
Anmeldungen sind bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss bzw. bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl möglich. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist meist begrenzt, eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
Die erhobene Teilnahmegebühr für kostenpflichtige SV- und SVEC-Veranstaltungen ist variabel und richtet sich nach dem entstehenden Aufwand. Sie umfasst in der Regel das Pausencatering, Kosten für Referent*innen sowie die Seminarunterlagen.
Die genaue Teilnahmegebühr wird in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung auf unserer Website sv-web.de und in der versandten Einladung genannt.
Die Rechnung über die zu zahlende Teilnahmegebühr wird separat per Post oder E-Mail versandt. Diese wird mit Zugang fällig.
§2.1 Absage
Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit der Referent*innen, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung oder dazu führen, dass diese nur mit unzumutbarem Aufwand für den Veranstalter durchgeführt werden kann, abzusagen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Änderung wird er den Teilnehmer umgehend informieren. Bei Ausfall der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Die bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche können von dem Teilnehmer nicht geltend gemacht werden.
Die Stornierung von Seiten des Teilnehmenden bedarf der Schriftform und ist unter Angabe des Namens des Teilnehmers und der betroffenen Veranstaltung an den Veranstalter zu richten.
Teilnehmende können ihre Anmeldung jederzeit schriftlich stornieren.
Bei einer Stornierung werden folgende Gebühren erhoben:
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlose Stornierung
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Der Name der Ersatzperson ist dem SV mindestens zwei Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
§2.2. Wechsel der Referentinnen und Referenten
Der SV behält sich vor einen Wechsel der Referent*innen oder Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnehmergebühr.
§3 Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch den SV elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Eingangs- bzw. der Buchungsbestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname und Firma an die Referenten und Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen. Dies geschieht im rechtlichen Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
§7 Zustimmung zur Erstellung von Medien
Bei den Veranstaltungen werden Fotos, Videos oder sonstige Aufnahmen für die Eigenwerbung des Veranstalters gemacht, die ggf. auf seinen Internetseiten, in Büchern und in eigenen Werbemitteln veröffentlicht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Aufnahmen, die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln, bei der der Einzelne als Teilnehmer der Veranstaltung aber ggf. zu erkennen sein kann.
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ihm dies bekannt ist und er dem Veranstalter sein ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Aufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
§8 Urheberrechte/Copyright
Die Titel, Werbe- und Informationsmedien, Konzeption, Inhalte und Methoden zur Durchführung und die in der SV- und SVEC-Veranstaltung ausgehändigten Teilnehmerunterlagen sind geistiges Eigentum des Veranstalters und dessen Partner. Alle Rechte hierfür liegen beim Veranstalter bzw. bei dem jeweiligen Partner.
Die in der Veranstaltung oder im Nachgang zu der Veranstaltung dem Teilnehmer überlassenen Teilnehmerunterlagen/Materialien sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer diese Rechte zu beachten.
5. Haftung
Der SV haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SVs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der SV- und SVEC-Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
Süddeutscher Gemeinschaftsverband e.V.
Gänsäckerstr. 11
73730 Esslingen am Neckar
kontakt@sv-web.de
Tel: 0711 549984 10
Süddeutscher Jugendverband „Entschieden für Christus“
Gänsäckerstr. 11
73730 Esslingen am Neckar
info@sv-ec.de
Tel: 0711 549984 10



